Seit dem 1. Juli 2021 werden Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland ab einem Cent verzollt. Das teure ist dabei bei kleinen Paketen dann meist nicht der Zoll selbst, sondern die 6 Euro Auslagenpauschale, welche die Deutsche Post DHL zusätzlich zu den Zollgebühren abkassiert.
Offiziell sind Geschenksendungen bis 45 Euro weiterhin abgabenfrei, die Deutsche Post / DHL verzollt aber meist alles, egal ob “Gift” angekreuzt ist oder nicht, was schlichtweg falsch ist. Wenn ihr also Geschenkpakete erhaltet und die Post Zollgebühren und Auslagenpauschale kassiert – ihr müsst vorerst zahlen, weil sonst das Paket nicht ausgehändigt wird und als “Annahme verweigert” zurück versandt wird – könnt ihr im nachhinein versuchen euch das Geld zurück zu holen. Das ist oft ein Papierkrieg, weshalb ihr selbst entscheiden könnt, ob euch der Aufwand das Geld wert ist…
Was ist zu tun?
- Wenn ihr das Paket bekommen habt, könnt ihr hier einen Abgabenbescheid anfordern.
- Mit diesem könnt ihr dann beim zuständigen Zollamt per eMail Einspruch gegen die Zollgebühren selbst einlegen. Das zuständige Zollamt steht auf dem Abgabenbescheid. In diesem Flyer ist zudem eine allgemeine Telefonnummer vom Zollamt, wo euch die Mitarbeiter ggf. weiterhelfen können.
- Mit dem geänderten Einfuhrabgabenbescheid vom Zoll könnt ihr dann bei der Deutschen Post DHL das Formular über Unberechtigtes Entgelt/Nachentgelt ausfüllen (oder eine eMail an DHL senden), um die 6 Euro Auslagenpauschale zurück zu erhalten.
Die Infos habe ich von einem Artikel auf Paketda übernommen, da wir selbst keine Erfahrungen bisher damit gemacht haben. Wenn ihr also versucht die Gebühren zurückzuerhalten, sind wir über Erfahrungsberichte sehr dankbar.
Um die Auslagenpauschale zu umgeben, kann man sich als Selbstverzoller bei der Deutschen Post registrieren (Anleitung dazu hier). Dann werden alle Sendungen beim örtlichen Hauptzollamt zur Abholung hinterlegt und man muss sie direkt vor Ort abholen.
Ab 2022 kann man sich wohl auch als Privatkunde selbst digital beim Zoll anmelden und die Zollgebühren direkt bezahlen, damit die Auslagenpauschale der Post entfällt. Mehr Details gibt es in diesem Artikel.